AGB

AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Lieferumfang

1. Für alle Verträge und Lieferungen (auch Leistungen) gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit keine Abweichungen schriftlich vereinbart sind. 

2. Sämtliche Angebote sind, wenn nicht anders vereinbart, freibleibend.

3. Die Verpflichtung zur Lieferung tritt erst nach Annahme des Auftrages durch schriftliche Bestätigung ein, die für die beidseitigen Vertragspflichten maßgebend ist. Telegraphische, telefonische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. 

4. Gestaltet sich die Vermögenslage des Käufers während der Vertragsdauer ungünstig oder erhalten wir über ihn eine nach unserem Ermessen unbefriedigende Auskunft oder erfolgt die Regulierung fälliger Posten nicht bedingungsgemäß, sind wir berechtigt, sofortige Stellung von Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten.

2. Preis

1. Aufträge werden zu den in Angebot und Auftrag vereinbarten Preisen in € berechnet, zuzüglich Mehrwertsteuer. Lieferungen, für die feste Preise nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden zu den Preisen der z. Z. Gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

2. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk und ohne Verpackung. Ist abweichend von Anfrage und Angebot eine präzisere Bearbeitung der bestellten Teile erforderlich, so bleibt eine Preiserhöhung vorbehalten.

3. Treten nach Kaufabschluss Materialpreis- bzw. Lohnerhöhungen oder dergleichen ein, sind wir berechtigt, Nachberechnungen vorzunehmen.

3. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnung sind zahlbar 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen werden 2% Skonto vergütet.

4. Versand

Der Versand erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, dies gilt auch dann, wenn eine Franko-Lieferung vereinbart ist. 

5. Verpackung

Karton-Kisten oder Sackverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. 

6. Lieferfrist

1. Alle Angaben über Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich

2. Die Lieferfrist beginnt am Tage der schriftlichen Einigung über die Bestellung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware das Werk des Lieferers verlässt. 

3. Schadenersatzansprüche jeglicher Art und aus welchen Rechtsgründen auch immer, auch bei Überschreitung verbindlich zugesagter Lieferzeiten, sind ausgeschlossen. 

7. Abnahmeverpflichtung

Der Lieferer hat in jedem Falle das Recht, bei vom Besteller verlangten abgebrochenen oder unterbrochenen Festigungen, eine dem bislang getätigten Aufwand an Werkzeug-Rohmaterial und Arbeitskoten voll entsprechende Vergütung oder Schadensersatzansprüche zu berechnen.

8. Liefermenge

Die Innehalten genauer Stückzahlen ist in der Fabrikation nicht möglich, es sind deshalb in jedem Falle Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge vorbehalten. 

9. Ausführung

Die Ausführung der bestellten Ware ist die handelsübliche. Sofern keine besonderen Angaben gemacht werden, gelten die Bestimmungen gem. DIN 267 Ausführung m (mittel) bzw. ISO 898 Teil 1 als vereinbart. Die Lieferung erfolgt entsprechend der gültigen DIN- und ISO-Normen für die Schraubenindustrie. 

10. Reklamation

Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen berücksichtigt werden. Sind dieselben begründet, liefern wir kostenlosen Ersatz oder erteilen nach unserer Wahl Gutschrift in Höhe des berechneten Wertes. Weitergehende Ansprüche lehnen wir ab.

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sonstiger aus früheren Lieferungen stammenden Forderungen Eigentum des Lieferers. Wird dieselbe vor Zahlung des Kaufpreises weiterveräußert, tritt der Käufer sind ihm zusenden Forderungen an uns ab. Der Käufer verpflichtet sich, jede Einschränkung unseres Eigentums uns sofort anzuzeigen. Für alle Leistungen gelten unsere verlängerten Eigentumsvorbehalte als vereinbart.

12. Produkthaftung

Eine Haftung für die Produkte wird vom Verkäufer abgelehnt. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware nach Eingang genauestens zu prüfen, insbesondere darauf, ob das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Der Käufer befreit den Verkäufer von allen Ansprüchen, die aus Fehlerhaftigkeiten des Produkts entstehen können. Dies gilt auch für Folgeschäden. 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verpflichtungen ist 78586 Deilingen, Kreis Tuttlingen. Gerichtsstand 78549 Spaichingen/Württemberg.

Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt der Vertrag im übrigen verbindlich. Wenn der Auftragsbestätigung des Lieferers innerhalb von 8 Tagen nicht widersprochen wird, gelten diese Lieferung- und Verkaufsbedingungen vom Käufer als angenommen und vereinbart.

Schlemmer Metallverarbeitung, Deilingen